Der EU-Heimtierausweis fr die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten
Aufgrund einer EU Verordnung muss ab dem 3. Juli 2004 fr Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europischen Union grenzberschreitend verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgefhrt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden knnen, d. h. das Tier muss mittels Ttowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnung im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierrztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier ber einen gltigen Impfschutz gegen Tollwut verfgt. Fr aus Deutschland stammende Tiere heit dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und lngstens 12 Monate vor dem Grenzbertritt durchgefhrt worden ist.
Die Mitgliedstaaten Irland, Schweden, Vereinigtes Knigreich sind ermchtigt, fr eine bergangsfrist von fnf Jahren ihre bisherigen schrferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikrper) und besondere Bestimmungen fr eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten.
Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundstzlich fr den privaten Reiseverkehr mit bis zu fnf Tieren wie auch fr den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.
Die EU-einheitlichen Passformulare mssen fr Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden. Dia alten gelben Impfbescheinigungen berechtigen nicht mehr zu einem Grenzbertritt innerhalb der EU.
Wer braucht den EU-Heimtierasuweis?
Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedsstaaten reisen wollen, bentigen den neuen EU-Heimtierpass. Fr andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vgel gilt der Pass nicht. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch fr Hund, Katze und Frettchen weiterhin den gelben Internationalen Impfpass“ verwenden.
Woher bekommt man den EU-Heimtierausweis?
Die EU-Heimtierpsse knnen sofort in der Tierarztpraxis ausgestellt werden. Wenn noch nicht erfolgt wird gleichzeitig die Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip vorgenommen.
Welche weiteren Bestimmungen sind fr Reisen in der EU zu beachten?
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten mitgenommen werden, mssen
mit einem Mikrochip oder einer Ttowierung (diese nur noch bis zum 03.07.2011) markiert sein
eine gltige Impfung gegen Tollwut haben, die der Tierarzt im EU-Heimtierpass besttigt hat
mssen den EU-Heimtierpass mit sich fhren.
Einreisebestimmungen fr Hunde und Katzen
Unabhngig von den Regelungen zum Heimtierausweis sind die Einreisebestimmungen des jeweiligen Gastlandes zu beachten.
Die Regelungen gelten grundstzlich fr den privaten Reiseverkehr mit bis zu fnf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU. Bei Reisen nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Knigreich sind weiter gehende Anforderungen zu erfllen (Nachweis des Tollwutimfpschutzes in einer Blutprobe, Nachweis einer Behandlung gegen Bandwrmer und Zecken). Zustzliche Anforderungen sind auch beim gewerblichen Handel zu beachten.
Was ist bei Reisen in Nicht-EU-Lnder zu beachten?
Reisen in Drittlnder sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt, es gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.
Was ist mit Tieren, die schon gekennzeichnet und geimpft sind?
Bei Tieren, die schon gekennzeichnet und geimpft sind, kann der Tierarzt die Angaben vom gelben Internationalen Impfpass“ in den neuen EU-Pass bertragen. Er prft vorher die Kennzeichnung und die Gltigkeit der Tollwutimpfung – gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung aufgefrischt werden.
Welche Kosten entstehen dem Tierhalter durch die neue Regelung?
Die Kosten werden nach der
Gebhrenordnung fr Tierrzte (GOT)
berechnet.
Was geschieht mit den alten gelben Internationalen Impfpssen“?
In den EU-Heimtierpass knnen alle Impfungen eingetragen werden. Wer einen EU Heimtierpass hat, braucht den gelben Internationalen Impfpass“ nicht mehr. Tierhalter, die nicht beabsichtigen, mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland zu verreisen, knnen den Internationalen Impfpass“ wie bisher weiterverwenden.
Was passiert, wenn man ohne den neuen Pass auf Reisen geht?
Wer ohne den EU-Pass reist, muss mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin zur Quarantnisierung des Tieres reichen knnen und mit erheblichen Kosten fr den Tierhalter verbunden sind.
Werden die Mikrochip-Daten der Tiere oder die Identifizierungsnummern des EU-Heimtierpass zentral registriert?
Leider nein. Die EU kann sich bis heute nicht zu einer zentralen Erfassung durchringen. Wir raten Ihnen dringend Ihr Tier in einem Haustierregister registrieren zu lassen (z. B. Tasso). Entsprechende Formulare erhalten Sie in unserer Praxis. In vielen Fllen ist die Registrierung kostenlos.
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