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Kann ich eine Rechnung verlangen? In unserer Praxis ist es selbstverständlich, dass Sie eine detaillierte und voll aufgeschlüsselte Rechnung mit den Ziffern der Gebührenordnung für Tierärzte erhalten. So erfahren Sie klipp und klar, welche Leistungen erbracht, welche Materialien verwendet, welche Medikamente angewandt oder abgegeben wurden - und zwar mit Namen des Medikamentes und der Mengenangabe. Schließlich haben Sie und der überweisende Haustierarzt ein Recht darauf zu erfahren, welche Medikamente Ihr Tier erhalten hat. Auf der Liquidation finden Sie auch die erhobenen Befunde und gestellten Diagnosen.
Kann ich einen Kostenvoranschlag bekommen? Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen und sich daraus ergebender Behandlungen informieren wir Sie gerne vorab. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Kostenvoranschlag im klassischen Sinne auch bei Standardeingriffen in der modernen Medizin nicht immer möglich ist, weil der diagnostische Aufwand und die einzuschlagenden Behandlungswege vom Zustand des Patienten abhängen.
Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhängig? Tierärztliche Leistung wird auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht. Deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Die Vergütung steht dem Tierarzt für seine erbrachten Leistungen zu, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.
Muss ich die Behandlungskosten für ein verletztes Fundtier zahlen? Einen honorarpflichtigen Dienstvertrag mit dem Tierarzt geht auch derjenige ein, der für ein verletzt aufgefundenes Wild- oder herrenloses Fundtier tierärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. Wer in einem solchen Fall letztendlich die Kosten zu tragen hat, ist nicht immer klar, denn eine bundeseinheitliche Regelung gibt es dafür leider nicht.
Kann ich eine tierärztliche Rechnung prüfen lassen? Wenn Sie Fragen zu Ihrer Tierarztrechnung haben, sprechen Sie uns bitte offen darauf an. Wir werden Ihnen gerne ausführliche Erläuterungen geben. Sollten Sie weitere Informationen oder eine Überprüfung wünschen, wenden Sie sich bitte an die für uns zuständige Tierärztekammer Nordrhein: www.tieraerztekammer-nordrhein.de
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